Transparente Gebühren
Die anwaltlichen Gebühren werden – soweit zwischen Rechtsanwalt und Mandant nichts anderes vereinbart wurde – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ermittelt.Nach Absprache kann gegebenfalls auch ein Stundenhonorar vereinbart werden.
Die Höhe der Gebühren ist gestaffelt und richtet sich nach Art der Tätigkeit und Bedeutung der Sache.
Die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens werden wir Ihnen im ersten Beratungsgespräch beziffern können.
Gerne treffen wir auch im Vorfeld mit Ihnen eine Gebührenvereinbarung oder übernehmen auch die Einholung der Kostenzusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung als kostenfreie Serviceleistung.
Selbstverständlich bearbeiten wir für Sie auch Rechtsangelegenheiten im Rahmen von Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, wobei wir sie bei den Antragsformalitäten unterstützen.
Wer die Kosten der Beratung bzw. der gerichtlichen Vertretung nicht aufbringen kann, hat evtl. Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.Unsere Kanzlei klärt Sie jederzeit über die zu erwartenden Kosten unserer Tätigkeit auf.